Gewerkschaften und Parteien lancieren kantonale Mindestlohninitiative

Am 11. September 2018 präsentierte ein Komitee bestehend aus Gewerkschaften und Parteien die kantonale Mindestlohninitiative. Gefordert wird die gesetzliche Einführung eines Mindestlohnes in der Höhe von 23.- Franken pro Stunde für alle Angestellten im Kanton Basel-Stadt. Mit der Einführung müsse selbstverständlich auch die Kontrolle der Umsetzung des Mindestlohnes gewährleistet werden. Auch der vpod region basel ist Teil des Komitees und unterstützt diese Initiative aktiv.

Die Forderung eines kantonalen Mindestlohnes in der Höhe von 23.- Franken richtet sich dabei nach den Berechnungen für die Ergänzungsleistungen der AHV und IV. Damit garantiert der Mindestlohn ein sicheres Einkommen für die Angestellten, ohne auf die finanzielle Hilfe von Dritten angewiesen zu sein. Der vpod region basel ist überzeugt, dass die Verankerung eines kantonalen Mindestlohnes nachhaltig zur Verbesserung der Lebensbedingungen und zum sozialpolitischen Schutz der Angestellten beiträgt. Denn rund 13 Prozent der Arbeitnehmenden im Kanton Basel-Stadt verdienen weniger als 23.- Franken brutto pro Stunde.

Im Organisationsbereich des vpod region basel sind insbesondere die BetreuerInnen in Privathaushalten von solchen Tiefstlöhnen betroffen. Der Bundesrat schätzt, dass rund 10‘000 Care-ArbeiterInnen in Schweizer Privathaushalten betagte Menschen betreuen – dies meist rund um die Uhr für wenig Lohn. Mit viel Hingabe leisten die meist weiblichen Betreuerinnen sehr wertvolle Arbeit für unsere Gesellschaft. Arbeit, die historisch gesehen weiblich konnotiert ist und bedauerlicherweise in aller Regel unbezahlt oder schlecht bezahlt wird.

Der Bundesrat hat 2010 erkannt, dass bei der Betreuung in Privathaushalten die branchenüblichen Löhne wiederholt in missbräuchlicher Weise unterboten werden und hat aus diesem Grund den Normalarbeitsvertrag (NAV) Hauswirtschaft erlassen. In diesem Vertrag sind zwar Mindestlöhne verbindlich festgelegt, aber der Mindestlohn für Ungelernte liegt gerade mal bei 18.90 Franken. Ausserdem gelten die Vorschriften des NAV nur befristet. Das heisst, er muss immer wieder von Neuem verlängert werden. Das schafft Rechtsunsicherheit. Die Armutsbekämpfung kann also mit dem NAV nicht nachhaltig gewährleistet werden. Die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes ist daher für diese Branche eine sozialpolitische Notwendigkeit. Unterstützen wir das Vorhaben!

Weitere Informationen und digitale Unterschriftsbögen sind erhältlich unter: www.mindestlohn-basel.ch.

Unterschriftsbögen können auch im Sekretariat an der Rebgasse 1 bezogen werden. Ausgefüllte Bögen bitte zurück ans Sekretariat senden. Danke für euer Engagement!