VPOD reicht Schlichtungsgesuch ein - Theater Basel verletzt GAV-Bestimmungen zu Überstundenzuschlägen

Die Gewerkschaft VPOD und ihre Mitglieder sehen sich gezwungen, beim Zivilgericht ein Schlichtungsgesuch einzureichen, um eine korrekte Anrechnung der Überstundenzuschläge durchzusetzen. Trotz mehrfacher Versuche, eine Einigung mit der Theaterleitung zu finden, konnte bislang keine Lösung erzielt werden. Das Theater hält weiterhin an einer Praxis fest, die den geltenden Gesamtarbeitsvertrag (GAV) verletzt und die massive Arbeitsbelastung der Mitarbeitenden nicht anerkennt.

Hintergrund: GAV-Verletzung durch das Theater

Gemäss GAV des technischen Personals am Theater Basel haben alle Mitarbeitenden Anspruch auf einen Überstundenzuschlag von 25 %, sofern sie innerhalb einer Woche mehr als 42 Stunden arbeiten. Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob die Überstunden kompensiert oder ausbezahlt werden. Das Theater hingegen kompensiert Überstunden im Normalfall lediglich im Verhältnis 1:1. Diese Praxis widerspricht eindeutig dem geltenden GAV.

Massive Arbeitsbelastung: Theater erkennt Einsatz der Mitarbeitenden nicht an

Die betroffenen Mitarbeitenden leisten regelmässig überdurchschnittlich viel – und das oft unter extremen Bedingungen. Lange Arbeitswochen von bis zu 11 Tagen, Schichtwechsel ohne ausreichende Ruhezeiten und unzureichende organisatorische Massnahmen zur Entlastung sind nur einige Beispiele für die hohe Belastung. Der fehlende Überstundenzuschlag ist mehr als eine finanzielle Benachteiligung: Er ist ein deutliches Zeichen dafür, dass das Theater die enorme Flexibilität und den Einsatz seiner Mitarbeitenden nicht wertschätzt.

Obwohl Überstunden laut Arbeitsrecht und GAV nur eine Ausnahme darstellen sollten, verweigert das Theater Massnahmen, um die Arbeitslast zu reduzieren. Stattdessen versucht es, die Verantwortung auf die Beschäftigten abzuwälzen.

Fehlende Transparenz: Personalakten nicht herausgegeben

Die Berechnung der Ansprüche wird zusätzlich dadurch erschwert, dass das Theater sich weigert, den Mitarbeitenden ihre Personalakten zur Verfügung zu stellen. Dies, obwohl die Angestellten ein rechtlich verbrieftes Anrecht darauf haben, Einsicht in ihre Unterlagen zu nehmen.

Beachtliche Dimensionen: Mindestens 60 Mitarbeitende fordern Gerechtigkeit

Bereits 60 Mitarbeitende haben ihre Anwaltsvollmachten unterschrieben. 5 Personen haben nun beispielhaft ein Schlichtungsgesuch eingereicht, um in der Sache für sich und ihre Kolleg:innen Klärung zu schaffen. Die Überstunden der letzten 5 Jahre belaufen sich in den Beispielgesuchen auf 400-700 Stunden. Mit dem Überstundenzuschlag von 25% besteht demnach Anspruch auf eine Gutschrift von über 100-180 Arbeitsstunden – pro Person. Hochgerechnet könnten bis zu zwei Drittel der rund 250 Angestellten betroffen sein – ein beachtliches Ausmass, das die Dringlichkeit der Situation unterstreicht.

VPOD: Theaterleitung muss Verantwortung übernehmen

„Es ist bedauerlich, dass wir diesen Schritt gehen müssen“, erklärt VPOD-Gewerkschaftssekretär:in Alex Aronsky. „Die Theaterleitung hat sämtliche Bemühungen unsererseits, eine einvernehmliche Lösung zu finden, ignoriert. Stattdessen wird auf Zeit gespielt – auf Kosten der Mitarbeitenden, die ohnehin schon mehr als genug leisten.“

Mit dem Schlichtungsgesuch fordert die Gewerkschaft VPOD nicht nur eine rückwirkende Anrechnung der Überstundenzuschläge für die vergangenen fünf Jahre, sondern auch eine klare Verpflichtung des Theaters, sich zukünftig an die GAV-Bestimmungen zu halten. Es geht dabei nicht nur um finanzielle Gerechtigkeit, sondern auch um die Anerkennung und Wertschätzung der Mitarbeitenden.

Weitere Schritte

Die Gewerkschaftsmitglieder fordern die Theaterleitung eindringlich auf, ihrer Verantwortung nachzukommen und eine nachhaltige Lösung für die Überstundenproblematik zu finden.


Downloads
04.02.2025 VPOD reicht Schlichtungsgesuch ein - Theater Basel verletzt GAV-Bestimmungen zu Überstundenzuschlägen PDF (240.6 kB)