Reallohnverluste bei den Baselbieter Kantonsangestellten gehen weiter

Der Kanton Basel-Landschaft zahlt dieses Jahr einen Teuerungsausgleich, doch der Reallohnverlust der Kantonsangestellten zieht sich weiter. Wir fordern Korrekturen und spürbare Lohnerhöhungen.

Keine Berücksichtigung der aufgelaufenen Teuerung
Reallohnverluste bei den Baselbieter Kantonsangestellten gehen weiter

Der Kanton Basel-Landschaft zahlt dieses Jahr einen Teuerungsausgleich, doch der Reallohnverlust der Kantonsangestellten zieht sich weiter. Wir fordern Korrekturen und spürbare Lohnerhöhungen.

Trotz des diesjährigen Teuerungsausgleichs von 0,3 Prozent setzt sich der Reallohnverlust bei den Kantonsangestellten fort. Denn die gesamte, aufgelaufene Teuerung beträgt 1,6 Prozent und wird erneut nicht berücksichtigt. Die Begründung dafür, die Teuerung im vergangenen Jahr nicht auszuzahlen, war ein erwartetes Defizit in den Kantonsfinanzen. Diese haben jedoch Ende Jahr mit einem Plus abgeschlossen.

Dieses Jahr sieht es nicht anders aus: Der Kanton wird voraussichtlich erneut einen Überschuss erzielen. Es ist höchste Zeit, den Reallohnverlust auszugleichen und dem Beispiel des Nachbarkantons zu folgen. Basel-Stadt hat seinen Kantonsangestellten in den letzten Jahren stets den vollständigen Teuerungsausgleich gewährt. «Es braucht einen gerechten Teuerungsausgleich für die Kantonsangestellten und eine echte Reallohnerhöhung. Die Reallohn- und Kaufkraftverluste des letzten Jahres müssen berücksichtig werden.» sagt Tania Cucè, Co-Präsidentin des vpod region basel.

Im Dezember wird über eine Reallohnerhöhung von 0,66 Prozent für Kantonsangestellte diskutiert. Der vpod begrüsst diese Erhöhung, doch auch sie fällt zu tief aus: Sie gleicht nicht einmal den Reallohnverlust durch die Teuerung der letzten zwei Jahre aus. Es braucht eine echte Reallohnerhöhung, keinen ungenügenden Teuerungsausgleich, der als Reallohnerhöhung verpackt wird.

Am 25. September 2025 hat der Landrat entgegen der Empfehlung des Regierungsrates entschieden, dass eine aufgelaufene Teuerung des Vorjahrs auch nachträglich ausgeglichen werden kann. Der Kanton Basel-Landschaft soll dem Entscheid des Landrats nachkommen und die aufgelaufene Teuerung vollumfänglich ausgleichen.

Die Reallohnverluste der letzten Jahre im Kanton Basel-Landschaft sind unhaltbar: Jetzt braucht es Korrekturen und spürbare Lohnerhöhungen.