Das Theater Basel bezahlt rund 100 Angestellte der Billettkontrolle unterhalb des gesetzlichen Mindestlohns. Als Begründung verweist das Theater auf die Ausnahmeregelung des Mindest-lohngesetzes von Basel-Stadt, konkret auf §2 Abs. 2 lit. f, wonach Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf Abruf vom Mindestlohn ausgenommen sind, sofern sie innerhalb eines Kalen-derjahres nicht mehr als 70 Stunden beschäftigt werden. Doch diese Regelung, die explizit ge-schaffen wurde, um kleine Unternehmen zu entlasten (siehe Kommissionsbericht 6.2.), wird hier vom größten Kulturbetrieb der Region missbraucht – einem Betrieb, der mit Millionen vom Kanton subventioniert wird.
Theater Basel macht auf Uber
Das Theater ist nicht kongruent in seiner Argumentation. Zum einen ziehen sie die 70h-Grenze aus dem Mindestlohngesetz herbei, um die Dumpinglöhne zu rechtfertigen – was aber auch heisst, dass sie anerkennen, dass Arbeitsverträge vorliegen. Auf der andern Seite argumentiert das Theater, dass mit den Billettkontrolleur:innen kein Arbeitsverhältnis bestehe. Diese seien vielmehr als Selbständige zu qualifizieren. Somit orientiert sich das Theater Basel am stark kritisier-ten Geschäftsmodell von Uber, welches mit demselben Argument versucht, arbeitsrechtliche Vorgaben zu umgehen. Und dies, obwohl alle Merkmale eines Arbeitsvertrages erfüllt sind. So besteht etwa ein klares Subordinationsverhältnis, denn das Theater Basel hat ein klares Wei-sungsrecht gegenüber den Billettkontrolleur:innen und es besteht eine betriebliche Notwendig-keit zur Verrichtung der Arbeit – alles Merkmale, die ein unselbständiges von einem selbständi-gen Arbeitsverhältnis abgrenzen.
Somit handelt es sich um Arbeitsverhältnisse, die entsprechend mit Mindestlohn entlöhnt wer-den müssen – und dies ohne eine Ausnahme, welche nie für den grössten Kulturbetrieb der Region vorgesehen war.
Keine Kultur auf Kosten des Personals
Kultur darf nicht auf Kosten der Beschäftigten gehen. Das Personal hat sich beim VPOD organisiert und kritisiert die bestehende Ausnahmeregelung. Die Gewerkschaftsmitglieder fordern nicht nur, dass das Theater Basel allen Angestellten den Mindestlohn bezahlt, sondern auch, dass die Politik endlich handelt und diese Ausnahme ersatzlos aus dem Gesetz streicht. Ein öffentlich finanziertes Kulturhaus muss soziale Verantwortung übernehmen und faire Löhne zahlen, anstatt eine für kleine Unternehmen gedachte Regelung für Lohndumping zu missbrauchen.
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06.03.2025 | Kein Mindestlohn am Theater Basel für Billettkontrolle | PDF (227.0 kB) |