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1. Teuerungsausgleich
Gemäss § 49 des Personaldekrets stellt der Regierungsrat nach Verhandlungen mit der ABP dem Landrat Antrag über die Höhe des Teuerungsausgleichs. Die Teuerung berechnet sich – im Unterschied zu anderen Kantonen – folgendermassen: Es wird die Differenz der geglätteten Teuerung von zwei aufeinanderfolgenden Jahren (Vorjahr/aktuelles Jahr) berechnet. Die geglättete Teuerung selbst berechnet sich als Durchschnitt der einzelnen Monatsindizes über ein Jahr. Die Differenz der geglätteten Teuerung wird als prozentuale Differenz berechnet. Dabei wird sie ins Verhältnis zur Teuerung des Vorjahres gesetzt. Durch dieses ungewöhnliche Baselbieter «24-Monate-Modell» wird die Auswirkung einer übermässig stark anziehenden Teuerung, wie wir sie bereits seit 2022 erleben, erst mit zeitlicher Verzögerung in ihrer eigentlichen Dimension erfasst. Ausgewiesen gemäss der beschriebenen Berechnung ist für die Lohnrunde 2024 eine Teuerung von 2.45 %.
Als weitere Beurteilungsgrössen für die Höhe des Teuerungsausgleichs sind gemäss § 49 des Personaldekrets die finanzielle Situation des Kantons und die wirtschaftliche Entwicklung im Umfeld miteinzubeziehen. Hinsichtlich der wirtschaftlichen Entwicklung ist ein Blick auf den erneut massiven Anstieg der Krankenkassenprämien unvermeidlich. Nach 7 % Anstieg der durchschnittlichen Kosten im Kanton Basel-Landschaft vor einem Jahr beträgt der prognostizierte Anstieg für das kommende Jahr sogar 7.9 %. Daraus resultierte bereits ein signifikanter Kaufkraftverlust, der sich 2024 weiter manifestieren wird.
Da die Krankenkassenprämien jedoch nicht Teil des Warenkorbs des Landesindex der Konsumentenpreise (LIK) und der damit verbundenen Teuerungsberechnung sind, fordert die ABP zusätzlich 1.6 % Teuerungsausgleich. Dies deshalb, weil die damit verbundene ABP-Forderung von 0.8 % vor einem Jahr nicht gewährt wurde. Die ABP beharrt betr. Lohnrunde 2024 einerseits auf ihrer Forderung von 0.8 % aus der Lohnrunde 2023 sowie zusätzlich 0.8 % für das neue Jahr.
Insgesamt fordert die ABP für die Lohnrunde 2024 einen Teuerungsausgleich von + 4.05 %.
2. Reallohnerhöhung
Aus folgenden Gründen fordert die ABP eine Reallohnerhöhung für die bevorstehende Lohnrunde:
- Der sattsam bekannte Fachkräftemangel betrifft alle Direktionen des Kantons: Lehrpersonen und Schulleitungen, Polizei, handwerklich-technische Funktionen, IT-Fachleute, Sachbearbeiter*innen, administrative Funktionen (Immobilien, Human Resources, Jurist*innen, Projektleitungen für Hoch- und Tiefbau).
Durch die Rekrutierung von neuem Personal werden die langjährigen Staatsangestellten in der Lohneinreihung benachteiligt, da diesen neuen Fachkräften aufgrund des ausgetrockneten Marktes ein besserer Anfangslohn angeboten werden muss. Dadurch wird ein Kreislauf in Gang gesetzt, in welchem sich die benachteiligten Mitarbeitenden nach einer neuen Stelle, die in aller Regel mit mehr Lohn verbunden ist, umsehen werden. Diese Konkurrenzsituation kann nur durch eine Reallohnerhöhung vermindert werden. - Vor einem Jahr gewährte der Landrat eine Reallohnerhöhung von 0.5 % - die erste für das Staatspersonal des Kantons Basel-Landschaft seit 2001! Das war ein erster Schritt in die richtige Richtung, genügt aus Sicht der ABP jedoch nicht.
Aus den genannten Gründen fordert die ABP für die Lohnrunde 2024, in Ergänzung zur Forderung hinsichtlich Teuerungsausgleich, eine Reallohnerhöhung von + 1 %. Dabei ist das Lohngefüge insgesamt – ausgedrückt in den Lohnbändern – anzuheben .
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30.10.2023 | Medienmitteilung: Forderungen der ABP betreffend Teuerungsausgleich und Reallohnerhöhung Lohnrunde 2024 | PDF (288.2 kB) |