24-Stunden-Betreuung durch eine Person muss umgehend verboten werden!

Von: Benjamin Plüss

Der vpod region basel fordert das Amt für Wirtschaft und Arbeit des Kanton Basel-Stadts (AWA) auf, dass 24-Stunden Betreuungen, welche nur von einer Person geleistet werden, umgehend verboten werden. Die Forderung erschliesst sich aus dem gewonnenen Bundesgerichturteil vom 22.12.2021 (2C_470/2020). Das AWA hat dieser Rechtsauslegung bisher widersprochen, weshalb der vpod region basel mit einer Beschwerde bis vor Bundesgericht gezogen ist.

24-Stunden-Betreuung verletzt die Vorschriften des Arbeitsgesetzes
Das Bundesgericht heisst die Beschwerde des vpod region basel gegen den Kanton Basel-Stadt gut und stellt fest, dass auch im Rahmen der 24-Stunden Pflege das Arbeitsgesetz gilt. Die Arbeitsbedingungen der 24-Stunden Pflege durch eine Person sind aber nicht vereinbar mit dem Arbeitsgesetz. Folglich muss das Geschäftsmodel der privaten Spitex-Firmen, welche eine 24h-Stunden Betreuung durch eine Person anbieten umgehend schweizweit verboten werden. Der vpod region basel hat sich deshalb in einem Brief an das AWA, gewandt und fordert sofortige Massnahmen.


Prekäre Arbeitsbedingungen müssen endlich kontrolliert werden
Das AWA wird mit dem Bundesgerichtsurteil auch verpflichtet, nötige Kontrollen zur Durchsetzung des Arbeitsgesetzes in den Betrieben der privaten Spitex und den Privathaushalten durchzuführen. Der vpod region basel fordert, dass die Kontrolltätigkeit umgehend aufgenommen wird und hat deshalb eine Interpellation eingereicht (Siehe unten), welche schweizweit auch in weiteren Kantonen eingereicht werden wird. Bei den Kontrollen gilt es unbedingt sicherzustellen, dass die Betreuer*innen keinen Repressionen erfahren, wenn sie dem AWA Verstösse melden.


Downloads
27.01.2022 Interpellation zur 24-Stunden Pflege PDF (113.6 kB)