Keine Tiefstlöhne mehr für Kantonsangestellte
Der Kanton Basel-Stadt bezahlt einem Teil seiner Angestellten einen Lohn, der unter dem Existenzminimum liegt und dies, obwohl der Regierungsrat selbst die Einführung eines Mindestlohns unterstützt hat. Dank der Annahme des Gegenvorschlags wird dieser Missstand endlich korrigiert. Der Regierungsrat ist nun in der Pflicht umgehend mit dem vpod region basel und den weiteren Sozialpartner das Gespräch zu suchen, um die Initiative zügig umzusetzen. Für den vpod region basel ist klar, dass nicht nur die Löhne, welche unter 21 CHF pro Stunde liegen, angepasst werden müssen. Auch die Löhne, die knapp über dem Mindestlohn liegen, müssen angehoben werden, um das Lohngefüge zu wahren.
Der Regierungsrat muss seine Verantwortung wahrnehmen
Weiter muss der Regierungsrat nun zwingend die Eignerstrategien für die öffentlich-rechtlichen Unternehmen wie z.B. unsere Spitäler anpassen und den gesetzlichen Mindestlohn verankern. Noch immer arbeiten Menschen in der Pflege unter einem existenzsichernden Lohn. Der vpod region basel wird die Umsetzung des Mindestlohns eng begleiten und sicherstellen, dass Kantonsangestellte und Angestellte in öffentlich-rechtlichen Unternehmen zu ihrem Recht kommen.