Offener Brief an den Regierungsrat Basel-Stadt

Der vpod region basel, erhält viele Anfragen aus dem Service Public im Zusammenhang mit Corona und ihrem Arbeitsplatz. Viele Anfragen können wir aufgrund des guten Austausches mit den unterschiedlichen Abteilungen des Kanton Basel-Stadt ohne Probleme klären und lösen. Im Sinne einer guten Sozialpartnerschaft haben wir den Regierungsrat in einem offenen Brief auf drei Problemfelder hingewiesen.

Aufrechterhaltung des Verwaltungsapparates
Im Kanton Baselland wurde die Reduktion von nicht zwingenden Öffnungszeiten von Dienststellen bereits kommuniziert. Auch der Regierungsrat des Kanton Basel-Stadt hat eine gewisse Reduktion der Zugänglichkeit der öffentlichen Verwaltung in Aussicht gestellt. Die Umsetzung dieser Massnahme erscheint uns jedoch zu zögerlich und unklar.
Wir erwarten, dass auch der Kanton Basel-Stadt zum Schutz seiner Verwaltungsangestellten eine deutliche Reduktion (bis hin zu Schliessung) nicht zwingender öffentlicher Dienstleistungen einführt– selbstverständlich ohne Nachteile für die Beschäftigten.

Kinderbetreuung und Lohnfortzahlung gemäss Bundesverordnung 2
Der Bund hat folgende Punkte in seine Verordnung aufgenommen: «Anspruch auf eine Entschädigung haben Eltern, die ihre Erwerbsarbeit aufgrund von Schulschliessungen unterbrechen müssen, um ihre Kinder zu betreuen. Anspruch auf die Entschädigung gibt es ebenfalls bei einem Erwerbsunterbruch aufgrund von einer durch einen Arzt verordneten Quarantäne. Für die Selbstständigen werden die Erwerbsausfälle in Anlehnung an die Erwerbsersatz-ordnung (EO; Erwerbsersatz bei Dienstleistung oder Mutterschaft) geregelt und als Taggeld ausgerichtet. Dieses entspricht 80 Prozent des Einkommens und beträgt höchstens 196 Franken pro Tag. Die Entschädigung ist auf 10 Taggelder für Personen in Quarantänemassnahmen begrenzt.»
Analog dazu sollen auch die Absenz-Tage von Verwaltungsangestellten (System EO) aus den oben genannten Gründen nicht als Ferien oder Kompensation abgerechnet werden, wie es zurzeit noch in den FAQ steht. Gemäss FAQ wird von den Kantonsangestellten nach wie vor erwartet, dass sie für die Kinderbetreuung bei ihren Vorgesetzten einen Ferienbezug oder die Kompensation von Überstunden oder Gleitzeit beantragen.
Wir fordern, dass den Kanton Basel-Stadt auf, seine Regelung anzupassen, denn die momentane kantonale Regelung ist klar widerrechtlich. Ferien müssen zwingend der Erholung des Arbeitnehmers dienen. Sie dürfen nicht vom vom Arbeitgeber aufgrund einer ungeklärten Betreuungssituation der Kinder angeordnet werden.

Arbeitgeberpflicht gegenüber besonders gefährdeten Arbeitnehmenden gemäss Bundesverordnung 2
Trotz mehrfacher Intervention der Gewerkschaften hat der Bundesrat nun den Schutz besonders gefährdeter Arbeitnehmenden gesenkt. Dagegen wehren sich die Gewerkschaften auch auf Bundesebene weiterhin. Der vpod region basel ist in diesem Sinne sehr enttäuscht, dass der sonst in vielem vorbildlich agierende Regierungsrat (bzw. ZPD) diese Massnahme sofort übernommen hat.
Der vpod region basel hält dezidiert fest, dass er dies als fahrlässig erachtet und damit die Gesundheit von zahlreichen Mitarbeitenden direkt gefährdet wird. Gefährdete Mitarbeitende können nur verantwortungsvoll geschützt werden, ist in dem sie zu Hause bleiben und sofern möglich im Home Office arbeiten.
Für Mitarbeitende bspw. in handwerklichen, technischen Berufen ist Home Office kaum eine Lösung. Es ist aber weder dem ZPD noch dem vpod region basel möglich, sämtliche Arbeitsplätze auf die Umsetzung der Hygiene- und Gesundheitsrichtlinien zu überprüfen. Kommt dazu, dass im Gegensatz zu bspw. dem Baugewerbe, ein entsprechendes Kontrollorgan fehlt.
Wir sind nicht bereit, gefährdete Arbeitnehmende des Kantons dem Risiko einer Ansteckung aus-zusetzen. Daher erwarten wir, dass der Regierungsrat die Lockerung des Gesundheitsschutzes von besonders gefährdeten Personen gemäss Bundesverordnung nicht umsetzt und die entsprechende Kommunikation umgehend zurücknimmt.