Keine Lösung für Kantonsangestellte im Stundenlohn
Für den vpod region basel ist klar, dass der Lohn von Kantonsangestellten im Stundenlohn dem geplanten Arbeitspensum entsprechen muss, auch wenn die Angestellten die Arbeit aufgrund der Corona-Krise nicht leisten konnten. Bei der Corona-Krise handelt es sich rechtlich gesehen um einen Annahmeverzug des Arbeitgebers, deshalb besteht für den Kanton Lohnfortzahlungspflicht. Während der Bundesrat die Kurzarbeit auf Angestellte in befristeten Arbeitsverhältnissen ausgeweitet hat, fehlt eine entsprechende Regelung für Kantonsangestellte im Stundenlohn weiterhin.
Der vpod region basel hat zudem Hinweise von seinen Mitgliedern erhalten, dass die Verlängerung der befristeten Arbeitsverträge auf Grund der Corona-Krise aufgeschoben wird. In einer Interpellation will Gewerkschaftssekretärin und Grossrätin (SP) Kerstin Wenk vom Regierungsrat wissen, ob es sich dabei um Einzelfälle handelt oder ob der Verlängerungsstopp vom Kanton angeordnet wurde.
Löhne müssen die Lebenskosten decken
Wenn Arbeitnehmende einen Lohn erhalten, der die Lebenskosten nicht deckt, muss unter Umständen finanzielle Hilfe des Staats beansprucht werden. Dies geht schlussendlich auf Kosten von uns allen. Der vpod region basel fordert den Regierungsrat auf, die Lohnklassen entsprechend anzuheben, um auf einen Mindestlohn von 23 CHF pro Stunde zu kommen. Die Lohntabelle beginnt beim Kanton Basel-Stadt für Personen ohne Ausbildung und ohne Berufserfahrung in der Lohnklasse 1, Stufe A und damit bei CHF 2'912.
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03.06.2020 | Medienmitteilung Handlungsbedarf beim Kantonspersonal | PDF (163.3 kB) |