Teilerfolg bei den Kindergartenlöhnen - der Frauenstreik trägt Früchte!

Von: Christine Flitner

Endlich geht es bei den Löhnen der Kindergartenlehrpersonen voran. Die Bildungsdirektion Zürich hat jetzt entschieden, die Lehrpersonen in Zukunft eine Lohnklasse höher einzureihen, wie es der VPOD verlangt hat. Das ist ein Signal auch für andere säumige Kantone.

Foto: Andrea Eichmüller

Zum Frauenstreiktag haben die Zürcher Kindergartenlehrpersonen einmal mehr ihre Forderung nach gleicher Einstufung wie die Primarschullehrpersonen auf den Tisch gelegt. Nachdem mit der Umsetzung des Lehrplan 21 die Anforderungen an Ausbildung und Unterricht in der Kindergartenstufe gleich sind wie in der Primarstufe, gibt es keine Gründe mehr für eine ungleiche Einstufung der beiden Funktionen. Die Bildungsdirektion hat nun den Forderungen der Frauen stattgegeben und will die diskriminierende Unterbewertung beseitigen. Allerdings sollen gerade die älteren und erfahrenen Lehrpersonen davon ausgeschlossen werden, da sie ihre Ausbildung gemacht haben, als die Pädagogischen Hochschulen noch gar nicht existierten.

Der VPOD lehnt diese Ungleichbehandlung ab. Es geht nicht an, dass die Ungleichheit zwischen Kindergarten und Primarstufe aufgehoben und gleichzeitig die Ungleichheit innerhalb derselben Berufsgruppe geschaffen wird. Der Grundsatz gleicher Lohn für gleiche Arbeit wird damit erneut verletzt. So sieht es auch Sophie Blaser (27), Kindergartenlehrerin in der Stadt Zürich: „Zwar profitiere ich von der Lohnklasse 19, in meinem Berufsalltag profitiere ich jedoch vor allem von der Erfahrung meiner älteren Kolleginnen. Ich will die Lohnklasse 19 ohne Wenn und Aber für alle Kolleginnen, weil es schliesslich die gleiche Arbeit ist.“ Der VPOD hat deshalb eine Petition "lohnklasse 19 für alle" gestartet, damit auch diese Ungleichheit noch beseitigt wird.

Dass sie auch vor dem Recht nicht standhält, hat das Bundesgericht bereits früher im Fall der Kindergärtnerinnen im Kanton Schaffhausen entschieden. Zwar wurde die Diskriminierungsklage im Jahr 2017 mit knappem Mehr abgewiesen, doch erteilte des Bundesgericht der Vorinstanz den Auftrag zu prüfen, ob die Einreihung der berufserfahrenen Kindergärtnerinnen in das heutige Lohnsystem im Vergleich zu den jüngeren Kindergärtnerinnen rechtsungleich war. Das Ergebnis: Zum 1. Januar 2020 werden alle Kindergartenlehrpersonen in Schaffhausen im Lohnband eine Stufe angehoben.

In vielen anderen Kantonen wurde die Einreihung in den vergangenen Jahren bereits angeglichen, teilweise in der Folge von Klagen der Betroffenen. Betrübliche Ausnahme bilden fast alle Innerschweizer Kantone (die überwiegend dem HarmoS-Konkordat nicht beigetreten sind), wo sich ausser in Luzern noch nichts bewegt hat. In der Nordwestschweiz bildet der Kanton Basel-Stadt die negative Ausnahme. Hier soll im Rahmen der Überarbeitung des Lohnsystems voraussichtlich noch dieses Jahr über die Frage entschieden werden. Es steht zu hoffen, dass Basel-Stadt das Signal aus Zürich aufnimmt und die Kindergartenlehrpersonen hochstuft - in Zeiten des deutlichen Lehrpersonenmangels und wachsender Schülerzahlen ist das nicht zuletzt eine Frage der Vernunft.

Informationen zur Zürcher Entscheidung und Petition »www.vpod.ch/lohnklasse19/