Der vpod region basel besteht auf dem gewerkschaftlichen Informations- und Zutrittsrecht!

Von: Benjamin Plüss

Der vpod region basel besteht auf der in der Bundesverfassung verankerten Koalitionsfreiheit, die den Gewerkschaften Zutritts- und Informationsrecht gibt. Wir bedauern, dass die Spitäler das Zutritts- und Informationsrecht verweigern. Um die Modalitäten mit den Spitälern zu klären, hat der vpod region basel einen Antrag in der paritätischen Kommission des Gesamtarbeitsvertrags gestellt.

Zutritt für Gewerkschaften verboten!

Ohne Informations- und Zutrittsrechte keine funktionierende Sozialpartnerschaft
Mit der Unterzeichnung eines Gesamtarbeitsvertrags, vereinbaren die Sozialpartner die Regelung der Anstellungsbedingungen der unterstellten Mitarbeitenden. Die Erfüllung dieser Verpflichtung, namentlich der Vollzug des Gesamtarbeitsvertrags, müssen überprüft werden können. Somit ist es selbstverständlich und erforderlich, dass wir Zugang zum Betrieb haben und uns mit den Mitarbeitenden austauschen können. Durch die Verweigerung unserer Informations- und Zutrittsrechte durch die Spitäler können wir unsere im Gesamtarbeitsvertrag verankerten Pflichten in den Spitälern momentan nicht wahrnehmen.

Auch im Interesse des Arbeitgebers
Die Kontrollen betreffend Vollzug des Gesamtarbeitsvertrags muss auch im Interesse des Arbeitgebers sein. Dass diese Kontrollen im Sinne von Gesprächen und Augenscheinen nur vor Ort durchgeführt werden können ist selbstverständlich. Der vpod region basel hält deshalb an seinem Recht fest, seine Pflichten auch in den Betrieben nach zu kommen, um die Einhaltung des Gesamtarbeitsvertrags zu gewährleisten.

Informations- und Zutrittsrecht klären
Um das Zutrittsrecht mit den Spitälern zu klären, haben wir - unterstützt von den anderen Personalverbänden - in der entsprechenden paritätischen Kommission des Gesamtarbeitsvertrags einen Antrag eingereicht. Darin fordern wir, dass die Personalverbände zwecks Kurzgesprächen und Augenscheinen Zugang zu den Mitarbeitenden an ihren effektiven Arbeitsorten erhalten. Durch die sehr kurze Dauer der Gespräche ist die Störung der betrieblichen Abläufe minimal und verhältnismässig. Die Privatsphäre der Patienten bleibt dabei selbstverständlich geschützt, da die Patientenzimmer von Gewerkschaftsvertretenden nicht betreten werden. Sollten die Spitäler auf den Antrag nicht eingehen, sieht sich der vpod region basel gezwungen, weitere Schritte einzuleiten, um die gewerkschaftlichen Rechte einzufordern und zu schützen.