BVB gewährte Schichtbonus nach Personalrecht für AZG-Unterstellte ausserhalb Fahrdienst nicht!

VPOD-Vertrauensleute aus den Bereichen Technik und Infrastruktur äusserten im Laufe der Verhandlungen zum neuen Arbeitszeitreglement für Fahrdienst den Verdacht, dass ihnen über die letzten Jahre die Zeitzulagen – der sogenannte Schichtbonus – gemäss §34 der Arbeitszeitverordnung des Kantons Basel-Stadt nicht gutgeschrieben wird.

Der vpod region basel ging der Sache nach und betrieb die entsprechenden Nachforschungen.

Wir kamen zum Schluss, dass sich der Verdacht der Vertrauensleute bestätigte, d.h. dieser Schichtbonus tatsächlich nicht gewährt worden war.

Entsprechend konfrontierte der vpod region basel die BVB mit dem Sachverhalt. Wir stellten klar, dass für uns feststehe, dass wir gegebenenfalls auch rechtliche Schritte für unsere Mitglieder zur rückwirkenden Einforderung der Zeitgutschriften einleiten würden.

Die BVB überprüfte unsere Feststellung und musste schliesslich eingestehen, dass der vpod region basel Recht hat und die Zeitgutschriften, d.h. der Schichtbonus, für AZG-unterstellte Mitarbeitende ausserhalb des Fahrdienstes effektiv nicht gewährt wurde

Die BVB hat uns nun informiert, dass sie daran sind eine Lösung zu erarbeiten, um die Gutschriften auch rückwirkend allen Betroffenen zu gewähren. Wir werden die Lösung prüfen, gehen aber davon aus, dass die BVB kein Interesse an einer Flut von Klagen hat.

Wir freuen uns entsprechend sehr, euch die frohe Botschaft zu Weihnachten zu überbringen:

Das Engagement und die Hartnäckigkeit des vpod region basel haben sich gelohnt, nicht nur für unsere Mitglieder, sondern für alle Betroffenen! Darum lohnt es sich mit dem vpod gemeinsam zu kämpfen! Werde jetzt Mitglied!