20 Prozent mehr oder weniger arbeiten ohne Mitsprache? Nicht mit uns!

Das Erziehungsdepartement Basel-Stadt macht einen absurden Vorschlag: es möchte die Pflichtlektionenverordnung ändern – neu soll euch die Schulleitung gegen euren Willen und auf unbestimmte Zeit dazu verpflichten können, 20 Prozent mehr oder weniger zu arbeiten. VPOD-Mitglieder wehren sich!


Update: Gewerkschaftlicher Kampf wirkt!

Februar 2024

Das ED wollte Lehrpersonen zu 20% mehr oder weniger Arbeit zwingen. Diese Änderung haben VPOD-Mitglieder vorerst verhindert!

Widerstand von VPOD-Mitgliedern

Zwang zu 80% Arbeit bei 60% Lohn? Nein danke! Dagegen setzten sich VPOD-Mitglieder erfolgreich zur Wehr. Das ED teilt mit, dass es derzeit im ED “andere wichtige Geschäfte” gäbe und die Änderung der Pflichtlektionenverordnung vorerst nicht weiterverfolgt wird. Wir fordern aber: Diese Vorschläge gehören endgültig in den Müll.

Stattdessen: Bessere Arbeitsbedingungen!

Damit ihr nicht ständig Überstunden leistet, braucht es mehr Personal. Dafür braucht es bessere Arbeitsbedinungen. VPOD-Mitglieder fordern daher:

  • Lohnerhöhungen für Primar- und Kindergartenlehrpersonen
  • Mehr Doppelbesetzungen
  • Kleinere Klassen
  • Arbeitszeit- und somit Pensenreduktion

Stell dir vor du hast einen Vertrag. Darin darin haben sich du und dein Arbeitgeber darüber geeinigt, wie viel du arbeitst – sagen wir du arbeitest 60 Prozent. Dies weil du zuhause noch Carearbeit leisten musst, ein intensives Hobby hast, eine Weiterbildung machst oder einfach mehr Zeit für dich und dein Privatleben möchtest. Stell dir nun vor dein:e Vorgesetzte:r kann gegen deinen Willen anordnen, dass du ab sofort zwanzig Prozent mehr arbeiten musst und somit deinen ganzen Lebensentwurf ändern solltest. Was machst du dann? Wer übernimmt dann die Betreuungsarbeit für deine Kinder? Wer zahlt die zusätzlichen Kitakosten? Oder wer kompensiert den Eingriff in dein Privatleben? Wer gibt dir das Geld zurück, dass du für deine Weiterbildung ausgegeben hast? Die Antwort ist: niemand – und sicher nicht das ED.

120 Prozent-Pensen wären möglich

Was sich wie ein wirres Gedankenspiel anhört, soll – wenn es nach dem Erziehungsdepartement und dessen Vorsteher Regierungsrat Conradin Cramer geht – bald Wirklichkeit werden. In der vorgeschlagenen Änderung zur Pflichtlektionenverordnung soll es möglich werden, dass euch die Schulleitung für eine unbegrenzte Zeit dazu verpflichten kann, 20 Prozent mehr oder weniger zu arbeiten. Oder anders formuliert: Die Schulleitung könnte euch aus «betrieblichen Gründen» (das kann alles sein) dazu verpflichten, Lektionen zu übernehmen, die euren vertraglich festgelegten Besachäftigungsgrad um 20 Prozent über- oder unterschreiten. Bis anhin war dieser Spielraum mit maximum +/- 2 2/3 Jahreslektionen viel kleiner. Das alles bei gleichem Lohn.

Auch 120 Prozent-Pensen wären so möglich. Dies bei gleichem Lohn. Da es keine klaren Voraussetzungen gibt, die vorsehen, wann eine solche Anpassung eures Beschäftigungsgrades zulässig ist, würdet ihr oftmals willkürlichen Entscheiden der Schulleitung ausgeliefert sein. „Betriebliche Gründe“ müssen vorliegen – was das heisst, liegt allein in der Hand der Schulleitung.

Wir baden eure Fehlplanung nicht aus!

Dieser Vorschlag ist absurd! Daher wehren sich VPOD-Mitglieder dagegen. Das ED argumentiert, dass es diese Änderungen brauche, um die hohen Lektionenguthaben abzubauen. Das Problem hier ist aber: ihr habt diese Mehrarbeit auf Geheiss der Schulleitung geleistet – ihr habt euch nicht selber darum gerissen. Und nun sollt ihr es ausbaden? Sicher nicht!

In der Vernehmlassungsantwort teilen unsere Mitglieder dem ED mit, was sie von dieser abstrusen Idee halten.

Wie weiter? Die Vernehmlassungsantwort haben unsere Mitglieder eingereicht. Aber die Wahrheit ist auch: ohne weiteres Engagement kommen diese Änderungen durch. (siehe Downloadliste)

Deshalb gibt es nur eines: ihr tut euch zusammen, organisiert euch gewerkschaftlich und wehrt euch.

"Ihr erteilt uns keine Lektion"

Downloads: Vernehmlassungsantwort und Flyer

Downloads
12.10.2022 VPOD-Vernehmlassungsantwort zur Pflichtlektionenverordnung PDF (259.7 kB)