Unnötige Verschlechterung der Anstellungsbedingungen in BL

Von: vpod region basel

Der BL Regierungsrat hat heute eine Teilrevision des Personalgesetzes in Vernehmlassung gegeben. Neben zwei absehbar unbestrittenen Änderungen enthält die Revision aber auch weitere Verschlechterungen des Kündigungsschutzes sowie eine Verwässerung der Regelung der Fort- und Weiterbildung, für die es keinerlei gesetzgeberischen Auftrag gibt.

Bis anhin waren die Gründe für eine Kündigung im § 19 des Personalgesetzes umfassend und abschliessend festgehalten: Neben einer längerfristig bis dauernden Verhinderung der vertraglichen Aufgabenerfüllung, einer Aufhebung der Stelle sowie Leistungs- oder Verhaltensdefiziten, die trotz schriftlicher Verwarnung fortdauerten waren es vor allem die Verletzung vertraglicher oder gesetzlicher Verpflichtungen und strafbare Handlungen, die den Arbeitgeber dazu ermächtigten, eine Kündigung auszusprechen.

Die abschliessende Aufzählung der Kündigungsgründe hat sich im Kanton und den Gemeinden bewährt und stellt gleichzeitig einen adäquaten Kündigungsschutz für die häufig in exponierten Funktionen tätigen Kantons- und Gemeindeangestellten gegen ungerechtfertigte und willkürliche Kündigungsdrohungen oder Kündigungen dar (Bsp. Steuer- und Baubehörden, Polizei). Indem die Regierung die abschliessende Aufzählung nun lockern und relativieren will, betreibt sie ohne jeglichen gesetzgeberischen Auftrag einen weiteren Abbau des in den letzten Jahren bereits stark verwässerten Kündigungsschutzes. Der vpod region basel wird sich, zusammen mit den in der ABP zusammengeschlossenen Personalverbänden, in seiner Vernehmlassung vehement gegen diese Verschlechterung aussprechen und baut darauf, dass diese Verschlechterung im Landrat an der Vierfünftelmehrheit scheitern wird und das Volk dazu das letzte Wort haben wird!

In die gleiche Richtung zielt die vorgeschlagene Neuregelung der Fort- und Weiterbildung. Bis anhin waren die Aus-, Fort- und Weiterbildung in den §§ 45, 46 und 47 des Personalgesetzes klar und unmissverständlich definiert, inklusive der daraus folgenden Verpflichtungen der Arbeitnehmenden und des Arbeitgebers. Auch diese Klarheit soll laut dem Willen des Regierungsrates nun beseitigt und durch den Allerweltbegriff „Personalentwicklung“ verwedelt werden. Der vpod region basel wird sich selbstverständlich auch dagegen zur Wehr setzen.